Vorschriften für Gepäck bei Bundesbahn und Fernreisen
Die Mitnahme von Gepäck, auch „Traglast“ genannt, ist in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (DB) AG verbindlich geregelt. Mitnahme von Tieren. Mitnahme von Fahrrädern. Zugpersonal hat das letzte Wort.
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