Reisepfade.com Reiseberichte und Reisetipps von Globetrottern

Asylanten in Deutschland

| Keine Kommentare

In unterschiedlichen Ländern treffen Asylanten auf unterschiedliche Situationen.Aktuelle Krisenherde zeigen die zahlreichen Motive, welche Menschen dazu veranlassen können, ihre Heimat verlassen zu wollen. Dabei landen einige von ihnen in Deutschland, um einen Asylantrag zu stellen. Es werden jedoch bei weitem nicht alle Gründe akzeptiert und ein großer Teil der Antragstellenden wird trotz persönlicher Schicksalsschläge abgeschoben und in ihr Geburtsland zurückgebracht. Ziel eines Asylsuchenden ist es, schlechten Lebensbedingungen zu entkommen und in einem anderen Land Schutz zu suchen, weil dieser im eigenen nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.

Asyl erhalten in Deutschland Menschen, die politisch aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, Rasse oder Meinung in ihrem Heimatland verfolgt und akut bedroht werden. Die Gefahr muss dabei vom Staat ausgehen. Tut sie das nicht, wird der Antrag genauso wenig anerkannt, wie wenn er allgemeinen Notsituationen wie Umweltkatastrophen oder Hungersnöten entspringt. Ist das Leben eines Menschen generell bedroht, heißt das somit nicht, dass er automatisch einen Antrag stellen kann beziehungsweise, dass dieser akzeptiert wird.

In Deutschland angekommen, können Asylanträge bei jeder Behörde gestellt werden. Diese schicken die Antragssteller zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, welches sich den Anträgen annimmt. Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb ein Antrag trotz politischer Verfolgung des Betroffenen abgelehnt werden kann. Ist die Person aus seinem Heimatland über ein anderes europäisches Land nach Deutschland gelangt, ist er dazu verpflichtet, in diesem seinen Antrag zu stellen. Ebenso existieren so genannte „sichere Herkunftstaaten“, bei denen vermutet wird, das kein Grund besteht, der einen Asylaufenthalt notwendig macht.

Während der Antrag geprüft wird, müssen die Betroffenen in Einrichtungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wohnen, wo ihnen neben medizischer Betreuung und Nahrung auch ein Schlafplatz zur Verfügung gestellt wird. In welche der ungefähr zwanzig Einrichtungen die Person kommt, kann sie sich nicht selbst aussuchen, es sei denn, Ehepartner oder minderjährige Kinder befinden sich bereits in einer der Bleiben.

Die Prüfung eines Asylantrages dauert ungefähr sechs Monate, wobei zahlreiche über die Frist hinaus bearbeitet werden. Wartezeiten von bis zu neun Monaten oder sogar über einem Jahr treten häufig auf. Durch vermehrtes Personal strebt die Regierung eine Prüfung des Antrages in drei Monaten an. Wird er gebilligt, dürfen die Betroffenen drei Jahre in Deutschland bleiben. Nach Ablauf der Frist werden die Verhältnisse im Heimatland geprüft. Haben diese sich zugunsten der Bevölkerung verändert, kann die Asylberechtigung ihre Wirkung verlieren.

Asylanten dürfen in Deutschland in den ersten drei Monaten ihres Aufenthaltes nicht arbeiten. Bis vor kurzem betrug die Frist neun Monate, heruntergesetzt wurde sie, um Asylanten den Einstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern und somit auch ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Vor Reformierung der Gesetze konnten sie nach der Tilgung der Zeit nur dann arbeiten, wenn kein anderer Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten existierte.

Anerkannte Asylanten haben in Deutschland das Recht auf Sozialleistungen wie Kindergeld, Erziehungsgeld, Sprach- und Integrationshilfen. Erst seit 2012 erhalten sie hierbei Leistungen in der Höhe des Arbeitslosengeldes II, dessen Betrag als Existenzminimum gilt. Zuvor war die Summe niedriger gewesen, wodurch ein menschenwürdiges Leben erschwert wurde. Im September diesen Jahres wurden darüberhinaus weitere Änderungen im Umgang mit Asylanten vollzogen. Die zahlreichen Sachleistungen wie zum Beispiel Lebensmittelkartons und Einkaufsgutscheine, welche sich nur für bestimmte Güter einlösen ließen, wurden zum größten Teil durch Geld ersetzt.

Die Aufnahme dreier Balkanländer in die Liste der „sicheren Herkunftstaaten“ wird es zukünftig erleichtern, Menschen aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in ihre Heimat zurückzuschicken. Hintergrund ist es, die Anträge von Menschen aus Krisenregionen schneller bearbeiten zu können und die Wartezeiten der Betroffenen zu reduzieren.

Gelockert wurde ebenfalls die Reglung, dass Asylanten statt nach vier Jahren bereits nach fünfzehn Monaten überregional arbeiten dürfen. Das Arbeitsamt muss keinen Beweis mehr bringen, dass die Stelle nicht durch eine andere Person besetzt werden könnte, wodurch es Asylanten erleichtert wird, dem Arbeitsmarkt beizutreten. Zudem können sie durch Abschaffung der Residenzpflicht laut den neuen Gesetzen nach vier Monaten den Bezirk verlassen und sich bundesweit bewegen, was zuvor nicht möglich war.

Die Europäische Union hat im Juni 2013 gemeinsame Vorschriften und Verfahren für die Bearbeitung von Asylanträgen verabschiedet. Es soll ein einheitliches System geschaffen werden, in dem unter anderem Gründe für einen Aufenthalt, Vorgaben für Haft- und Lebensbedingungen, Zugang zum Arbeitsmarkt, Grundrechte der Asylanten und die Durchführung von medizinischen Untersuchungen verankert sind. Durch das gemeinsame System soll verhindert werden, dass Asylanten in Länder gebracht werden, die eine ausreichende Versorgung nicht gewährleisten können.

International gesehen wird mit Asylsuchenden sehr unterschiedlich umgegangen.

Bitten Menschen in den USA um Asyl, wird ihnen bei Einreichung des Antrages eine fünfmonatige Arbeitsberechtigung verliehen. Während der Antrag geprüft wird, können sie somit bereits arbeiten. In Deutschland ist dies erst nach Ablauf einer zeitlichen Frist möglich. In Kanada existiert ebenfalls eine Liste von Ländern, deren Lebensbedingungen als sicher gelten. Menschen, welche aus diesen Regionen einreisen, durchlaufen ein verschnelltes Verfahren, dessen Beschluss sie nicht gerichtlich anfechten können, im Gegensatz zu Deutschland. Minderjährige werden oftmals festgenommen, während sie in Deutschland wie Volljährige im Sammellager bleiben.

Schweden ist das beliebteste Einwanderungsland. Pro eine Million Einwohner gewährt es den meisten Menschen Schutz vor schlechten Lebensbedingungen in ihrem Heimatland. Asylanten können auf eine kurze Antragsprüfung hoffen. In dieser Zeit können sie bereits das Sammellager verlassen und bei Freunden und Verwandten unterkommen oder ihnen wird eine vom Staat bezahlte Wohnung zugeteilt. Im Gegensatz zu Deutschland entscheiden die Kommunen selbst, wieviele Flüchtlinge sie aufnehmen. Sie stellen Schwedisch-Kurse zur Verfügung und helfen bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen und Praktika. Syrern wird ein unbegrenztes Aufenthaltsrecht erteilt, ohne dass sie ihre persönliche Notsituation beweisen müssen, wie es international die Regel ist. Ihre Herkunft räumt ihnen bereits ein Recht auf Asyl ein.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading...

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.